AGB Landfrauen APEROservice

Der Veranstalter hat für eine zugängliche Steckdose zu sorgen, damit vor Ort der Kühlwagen eingesteckt werden kann. Bei Brunch’s sind mehrere Steckdosen nötig.

Der Veranstalter ist dafür besorgt, dass das Buffet bei Sonnenschein im Schatten steht, oder bei Regenwetter geschützt ist.

Wichtig: für eine optimale Buffetbetreuung ist es nötig, dass unser Servicepersonal fliessend Wasser zur Verfügung hat.

Für das Organisieren und Bereitstellen der Buffettische vor Ort ist der Veranstalter zuständig.

Der Apero muss für die bestellte Personenanzahl bezahlt werden.

Die Getränke werden nach Verbrauch abgerechnet.

Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als zwei Wochen vor dem Anlass) wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.- verrechnet.

Bei Apero’s und Brunch’s ohne Personal des Landfrauen APEROservice, wird Ihnen nicht retourniertes Material in Rechnung gestellt.

Preisänderungen behalten wir uns vor.

Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.

Die Kundendaten werden vertraulich behandelt, und nicht an Dritte weitergegeben.